Wiederaufnahme des Schießbetriebes „Die Zweite“

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

wir haben lange auf diese Nachricht warten müssen, jetzt soll es so weit sein. Auf Grund des niedrigen Inzidenzwertes im Landkreis Goslar und der Verordnung des Landes Niedersachsen ist es uns erlaubt diesen Schritt zu machen. Die Wiederaufnahme des Schießbetriebes. Wir hoffen, dass es wegen der regionalen starken Zunahme der Fallzahlen keine Eintagsfliege ist. Einen großen Anteil können wir selbst dazu beitragen, indem wir uns strickt an die bekannten Hygieneregeln halten. 

Die Verordnungen des Landes Nds. und der örtlichen Behörden verpflichten den Betreiber zu einen Sicherheits- und Nutzungskonzept. Insofern ergehen für den Schießbetrieb folgende Reglungen:

Wir beabsichtigen den Schießbetrieb am Dienstag den 23.03.2021 ab 18:00 Uhr wieder aufzunehmen. Dabei wird in einem einstündigen Rhythmus trainiert (10 Min. Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit + 50 Min. Schießzeit). Freigeben sind die Luftgewehr, KK- und Pistolenstände unter Beachtung der Abstandsregelungen (2,00 Meter Sicherheitsabstand).

Für die Teilnahme am Schießbetrieb ist eine Anmeldung beim 1. Sportwart Rudolf Matschke (Tel. 0171/1200292) telefonisch oder per WhatsApp erforderlich. Dieses schafft auch für weitere Interessenten einen entsprechenden Überblick.

Die Schützen finden sich bitte erst kurz vor dem entsprechenden Termin ein, ein Aufenthalt ist nur vor dem Schützenhaus möglich, da die Gaststätte geschlossen bleibt. Die Toiletten bleiben wegen der erforderlichen Hygiene-Vorschriften geschlossen. In Notfällen ist ein Schlüssel beim Aufsichtspersonal zu erhalten.

Das   Schützenhaus wird mit Mund- und Nasenschutz betreten und wieder verlassen. Der zugewiesene Schießstand wird nach Aufruf eingenommen. Nur zum eigentlichen Schießen kann der Mund- und Nasenschutz, falls erforderlich, abgelegt werden.

Nach dem Schießen (max. 60 Minuten), ist das Schützenhaus wieder zu verlassen, ein weiterer Aufenthalt im Schützenhaus ist nicht gestattet.

Um eine zeitaufwendige Desinfektion zu vermeiden bleiben alle Türen im Schützenhaus geöffnet, somit entfällt die Benutzung der Türklinken.

Bei der Benutzung von vereinseigenen Waffen obliegt dem Aufsichtspersonal die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften.

Am Schießbetrieb dürfen nur Personen teilnehmen, die keine coronatypischen Symptome aufweisen, wie erhöhte Temperatur  oder Geschmacklosigkeit und nach Kenntnis in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Infizierten hatten.

Ausgeschlossen sind weiter Personen mit allgemeinen Erkältungssymptomen.

Um eine evt. Nachverfolgung zu ermöglichen ist eine Anwesenheitsliste mit Namen, Adresse und Telefon zu führen. Eine Löschung der Daten erfolgt  nach gegebener Zeit, eine Einsicht an Dritte wird nur im Ernstfall ermöglicht.

Treten bei einen Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen Krankheitssymptome auf hat sich der betreffende unverzüglich beim Vereinsvorsitzenden zu melden.

Desinfektionsmittel wird vorgehalten.

Das Aufsichtspersonal kann den Sicherheitsabstand von 2 Metern, zur Gewährleistung der Sicherheit unterschreiten.

Der Vorstand freut sich auf eine rege Teilnahme und wünscht allen „Gut Schuss“.

1.Vorsitzender

Ralf Jahns

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