Jahreshauptversammlung 2022

 Einladung

zur Jahreshauptversammlung am 29.01.2022 um 19.30 Uhr im Schützenhaus

1.   Begrüßung

2.  Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

3.  Verlesung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2020

4.  Bericht der Schatzmeisterin

5.  Bericht der Kassenprüfer

6.  Entlastung des Vorstandes

7.  Neuwahl einer Kassenprüferin/ eines Kassenprüfers

8.  Jahresberichte

9.  Neuwahlen der Gruppe B

      9.1 Stellvertretende/r Vorsitzende/r              

      9.2 Stellvertretende/r Schatzmeisterin/r

      9.3 Stellvertretende/r Schriftführerin/r           

      9.4 Stellvertretende/r Sportleiterin/r

      9.5 Stellvertretende/r Jugendleiterin/r           

      9.6 Stellvertretende/r Damenleiterin/r

10.  Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für den Delegiertentag des KSV Goslar

11.  Ehrungen

12.  Neuaufnahmen 2020 – 2022

13.  Anträge

      13.1  Antrag der Jugendschützin Alina Kahl vom 25.01.2020 auf Änderung der Stimmberechtigung

      ab 16 Jahren

14.  Änderung des § 4 der Satzung des Schützenvereins Lochtum e.V. vom 20.03.2001

       (1. Satzungsänderung)

15.  Verschiedenes

 

Hinweise:

Die Jahreshauptversammlung findet nach der zur Zeit geltenden Nds. Corona-Änderungsverordnung vom 23.12.2021 (2Gplus-Regel; Maskenpflicht am Tisch) statt. Soweit bis zum Tage der Versammlung neue Regeln in Kraft treten, kommen diese zur Anwendung. Sollten die Corona-Vorschriften oder die Pandemielage es erfordern, behält sich der Vorstand vor, die Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen.

Aufgrund möglicherweise einzuhaltender Abstandsregeln werden die Mitglieder gebeten sich telefonisch bei der Schützenschwester Marion Böhm unter 05324/4450 oder per Email semami-home@t-online.de anzumelden. Die Vorlage der Dokumente wie Impf- oder Genesungsnachweis sowie ein Testnachweis sind für den Besuch der Versammlung verpflichtend.

Anträge sind bitte schriftlich oder per Email an den 1. Vorsitzenden bis zum 20.01.2022 zu richten.

gez

  1. Vorsitzender Ralf Jahns

 

 

 

 

 

Entwurf

1. Änderungssatzung

zur Änderung der Satzung des Schützenvereines Lochtum e.V. vom 20.03.2001

Auf Beschluss der Jahreshauptversammlung vom XX.XX.2022 wird die o.g. Vereinssatzung wie folgt geändert:

 

      Artikel 1

       § 4 Mitgliedschaft

Absatz 1 Satz 1

Bisherige Fassung:

Der Verein hat:

  1. Mitglieder unter 18 Jahren – nicht stimmberechtigte Mitglieder
  2. Mitglieder über 18 Jahren – stimmberechtigte Mitglieder
  3. Ehrenmitglieder – stimmberechtigte Mitglieder

Neue Fassung:

Der Verein hat:

  1. Mitglieder unter 16 Jahren – nicht stimmberechtigte Mitglieder
  2. Mitglieder über 16 Jahren – stimmberechtigte Mitglieder
  3. Ehrenmitglieder – stimmberechtigte Mitglieder

Absatz 1 Satz 2

Bisherige Fassung:

Stimmberechtigtes Mitglied des Vereins kann jede Person auf persönlichen Antrag werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Nicht stimmberechtigte Personen benötigen zur Aufnahme die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Einen Rechtanspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.

Neue Fassung:

Mitglied des Vereins kann jede Person auf schriftlichen Antrag werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der schriftlichen Genehmigung der gesetzlichen Vertreter auf dem Aufnahmeantrag, die damit gleichzeitig die Zustimmung zur Wahrnehmung der Mitgliederrechte und –pflichten durch den Minderjährigen erteilen. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich damit auch dem Verein gegenüber für die Beitragspflichten des Minderjährigen nach dieser Satzung bis zur Volljährigkeit des Mitglieds persönlich zu haften. Einen Rechtanspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.

Die Absätze 2 und 3 des § 4 bleiben ungeändert bestehen.

Artikel 2

 Inkrafttreten

Mit der Annahme und Eintragung der 1. Änderungssatzung vom XX.XX.2022 in das Vereinsregister tritt die Änderung des § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 in Kraft.

Goslar, XX.XX.2022

  1. Vorsitzender Ralf Jahns

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