Wiederaufnahme des Schießbetriebes

Wiederaufnahme des Schießbetriebes im Rahmen der Corona-Pandemie

hier: Regelungen zum Schießbetrieb

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

endlich ist es soweit! Der Vorstand hat sich darauf verständigt, den Schießbetrieb ab 07.06.2020 probeweise freizugeben. Dies stellt an alle Beteiligten gleichermaßen eine Herausforderung dar. Aber wie heißt es so schön „ Der Versuch macht klug“.

Die Verordnungen des Landes Nds. und der örtlichen Behörden verpflichten den Betreiber zu einen Sicherheits- und Nutzungskonzept. Insofern ergehen für den Schießbetrieb folgende Reglungen:

Zunächst soll der Schießbetrieb einmal wöchentlich jeweils am Sonntag in der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr möglich sein. Dabei wird in einem einstündigen Rhythmus trainiert (10 Min. Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit + 50 Min. Schießzeit). Freigeben sind die Luftgewehr, KK- und Pistolenstände unter Beachtung der Abstandsregelungen (2,00 Meter Sicherheitsabstand).

Für die Teilnahme am Schießbetrieb ist eine Anmeldung beim 1. Sportwart Rudolf Matschke (Tel. 0171/1200292) telefonisch oder per WhatsApp erforderlich. Dieses schafft auch für weitere Interessenten einen entsprechenden Überblick.

Die Schützen finden sich bitte erst kurz vor dem entsprechenden Termin ein, ein Aufenthalt ist nur vor dem Schützenhaus möglich, da die Gaststätte geschlossen bleibt. Die Toiletten bleiben wegen der erforderlichen Hygiene-Vorschriften geschlossen. In Notfällen ist ein Schlüssel beim Aufsichtspersonal zu erhalten.

Das Schützenhaus wird mit Mund- und Nasenschutz betreten und wieder verlassen. Der zugewiesene Schießstand wird nach Aufruf eingenommen. Nur zum eigentlichen Schießen kann der Mund- und Nasenschutz, falls erforderlich, abgelegt werden.

Nach dem Schießen (max. 60 Minuten), ist das Schützenhaus wieder zu        verlassen, ein weiterer Aufenthalt im Schützenhaus ist nicht gestattet.

Um eine zeitaufwendige Desinfektion zu vermeiden bleiben alle Türen im Schützenhaus geöffnet, somit entfällt die Benutzung der Türklinken.

Jeder Teilnehmer trägt zusätzlich Einmalhandschuhe und erhält eine Aufbewahrungsbox in der  seine Utensilien abgelegt werden können. Nach dem Schießen werden die Boxen abgestellt und vom Aufsichtspersonal für den nächsten Schützen/Schützin desinfiziert. Damit wird Kontakt mit Einrichtungen des Schützenhauses unterbunden.      

Bei der Benutzung von vereinseigenen Waffen obliegt dem Aufsichtspersonal die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften.

Am Schießbetrieb dürfen nur Personen teilnehmen, die keine coronatypischen Symptome aufweisen, wie erhöhte Temperatur  oder Geschmacklosigkeit und nach Kenntnis in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Infizierten hatten.

Ausgeschlossen sind weiter Personen mit allgemeinen         Erkältungssymptomen.

Um eine evt. Nachverfolgung zu ermöglichen ist eine Anwesenheitsliste mit Namen, Adresse und Telefon zu führen. Eine Löschung der Daten erfolgt  nach gegebener Zeit, eine Einsicht an          Dritte wird nur im Ernstfall ermöglicht.

Treten bei einen Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen Krankheitssymptome    auf hat sich der betreffende unverzüglich beim Vereinsvorsitzenden zu           melden.

Desinfektionsmittel wird vorgehalten. Einmalhandschuhe sowie ein Mund- und Nasenschutz besorgt jeder Teilnehmer in Eigenregie.

Das Aufsichtspersonal kann den Sicherheitsabstand von 2 Metern, zur        Gewährleistung der Sicherheit unterschreiten.

Der Vorstand freut sich auf eine rege Teilnahme und wünscht allen „Gut Schuss“.

 

1. Vorsitzender

Ralf Jahns

 

 

Anlage

 Anhang Auszug Nds. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung vom 22.05.2020

 

Anhang:  Auszug aus der Nds. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung vom 22.05.2020

 Link zur neuen Verordnung: https://www.niedersachsen.de/download/155543Unter Berücksichtigung des § 1 (8) ist eine Wiederaufnahme möglich.

Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn

  1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
  3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
  4. Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, geschlossen bleiben,
  5. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.

Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.

Bei dem Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb sind natürlich die in der Verordnung geregelten Vorgaben zu beachten. Außerdem ist die Erstellung eines an die konkreten Bedingungen vor Ort angepassten Schutz- und Hygienekonzeptes weiterhin unverzichtbar.

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